Menü

Was ist nach dem Versterben eines Angehörigen zu unternehmen?

Zunächst besteht keine Eile. Es ist wichtig, sich die Zeit zu nehmen, dass Angehörige und Freunde des Verstorbenen sich verabschieden können. 

Neben dem Verständigen eines Bestatters ist es ratsam, auch mit dem Pfarrbüro der PG Aschberg (Tel. 09075 / 280) Kontakt aufzunehmen. Wir erfahren nicht automatisch vom Tod einer Person, die in unseren Pfarreien zuhause ist. Auf die Benachrichtung durch die Angehörigen direkt oder durch das Bestattungsinstitut sind wir angewiesen. So kann auch zeitnah, wenn gewünscht, eine Aussegnung oder Verabschiedungsfeier gehalten werden. So kann auch besser ein passender Termin für die Beisetzung in den Blick genommen werden.

Eine Verabschiedungsfeier ist besonders dann sehr sinnvoll, falls der Leichnam des Verstorbenen eingeschäschert werden soll. Die natürlichen Beziehungen zwischen uns Menschen vollziehen sich während unseres Daseins auf Erden wesentlich über den Leib. Darum ist der menschliche Körper auch beim Abschiednehmen im Tod von Bedeutung. Die Asche in einer Urne können wir schwerer mit einer Person identifizieren als die menschliche Gestalt des Körpers, die uns über lange Zeit vertraut war. Bei einer Einäscherung wird dieser menschliche Körper durch Verbrennung künstlich zerstört. Die nicht vollständig verbrannten Teile werden anschließend mithilfe einer Mühle zerkleinert. Der Tatsache, dass die Asche nur noch mittelbar mit der früheren Person in Verbindung steht, kann durch die Verabschiedung des Leichnams Rechnung getragen werden. Diese findet vor der Einäscherung statt.  

Die Aussegnung/Verabschiedungsfeier kann entweder im Haus des Verstorbenen oder in der Klinik (beim Versterben im Krankenhaus) oder auf dem örtlichen Friedhof in der Trauerhalle stattfinden.   

Trauerfall

Was ist nach dem Versterben eines Angehörigen zu unternehmen?

Zunächst besteht keine Eile. Es ist wichtig, sich die Zeit zu nehmen, dass Angehörige und Freunde des Verstorbenen sich verabschieden können. 

Neben dem Verständigen eines Bestatters ist es ratsam, auch mit dem Pfarrbüro der PG Aschberg (Tel. 09075 / 280) Kontakt aufzunehmen. Wir erfahren nicht automatisch vom Tod einer Person, die in unseren Pfarreien zuhause ist. Auf die Benachrichtung durch die Angehörigen direkt oder durch das Bestattungsinstitut sind wir angewiesen. So kann auch zeitnah, wenn gewünscht, eine Aussegnung oder Verabschiedungsfeier gehalten werden. So kann auch besser ein passender Termin für die Beisetzung in den Blick genommen werden.

Eine Verabschiedungsfeier ist besonders dann sehr sinnvoll, falls der Leichnam des Verstorbenen eingeschäschert werden soll. Die natürlichen Beziehungen zwischen uns Menschen vollziehen sich während unseres Daseins auf Erden wesentlich über den Leib. Darum ist der menschliche Körper auch beim Abschiednehmen im Tod von Bedeutung. Die Asche in einer Urne können wir schwerer mit einer Person identifizieren als die menschliche Gestalt des Körpers, die uns über lange Zeit vertraut war. Bei einer Einäscherung wird dieser menschliche Körper durch Verbrennung künstlich zerstört. Die nicht vollständig verbrannten Teile werden anschließend mithilfe einer Mühle zerkleinert. Der Tatsache, dass die Asche nur noch mittelbar mit der früheren Person in Verbindung steht, kann durch die Verabschiedung des Leichnams Rechnung getragen werden. Diese findet vor der Einäscherung statt.  

Die Aussegnung/Verabschiedungsfeier kann entweder im Haus des Verstorbenen oder in der Klinik (beim Versterben im Krankenhaus) oder auf dem örtlichen Friedhof in der Trauerhalle stattfinden.   

Trauerfall